Die Freiberufler, die in der Medienbranche tätig sind, machen die drittgrößte Gruppe innerhalb der Freiberufler aus. Es zählen aber auch Künstler dazu, sie müssen ebenfalls kein Gewerbe anmelden und profitieren von den Vorteilen.
- Das heißt, Sie geben auf dem Fragebogen einen ungefähren Wert an, müssen aber eine Gewinnsteigerung oder das Unterschreiten dieser Grenze dem Finanzamt gegenüber im laufenden Jahr anzeigen. Denn anhand dieser Angaben werden die Steuern berechnet.
- Die Steuern muss ein Freiberufler als Vorauszahlung abgleichen, eine Verrechnung erfolgt mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung am Ende des Jahres beziehungsweise im Zuge der Steuererklärung. Wer einen sehr hohen Gewinn angibt, muss allerdings mit der Bilanzierung rechnen, er kann dann nicht die vereinfachte Gewinnrechnung nutzen.
- Ein Freiberufler genießt viele Vorteile seiner beruflichen Existenz schon bei der Anmeldung. Er muss seine Tätigkeit nur gegenüber dem Finanzamt anmelden und darf sofort mit der Arbeit beginnen. Da zu Beginn der Tätigkeit noch keine genauen Angaben darüber vorliegen, wie hoch das Einkommen für das laufende Jahr sein wird, muss dieses geschätzt werden.